§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein trägt den Namen "Deutsches Netzwerk Büro".
- Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister in Berlin eingetragen.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Verbindliche Fassung · beschlossen im Dezember 2018
Die hier veröffentlichte Fassung ist die gültige Satzung des Vereins, beschlossen von der Mitgliederversammlung. Sie regelt Zweck, Mitgliedschaft und Organe.
Organe des Vereins sind:
Dem Vorstand wird das Recht übertragen, etwaige formale Satzungsänderungen, die das Vereinsgericht oder das zuständige Finanzamt für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verlangen sollten, vorzunehmen. Diese Satzungsänderungen sind in der folgenden Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.
Um allen Mitgliedern des Deutschen Netzwerk Büro e.V. eine Teilnahme an der Jahreshauptversammlung zu ermöglichen, kann diese als virtuelle Versammlung durchgeführt werden. Allen Mitgliedern des Vereins wird ermöglicht, in einem Forum ein Konto einzurichten, mit dem die Teilnahme an der Versammlung möglich ist. Über den Benutzernamen können Wortbeiträge eindeutig zugeordnet und Abstimmungen bzw. Wahlen durchgeführt werden.
Um allen Mitgliedern des Deutschen Netzwerk Büro e.V. eine Teilnahme an der Jahreshauptversammlung zu ermöglichen, kann diese als virtuelle Versammlung durchgeführt werden. Allen Mitgliedern des Vereins wird ermöglicht, in einem Forum ein Konto einzurichten, mit dem die Teilnahme an der Versammlung möglich ist. Über den Benutzernamen können Wortbeiträge eindeutig zugeordnet und Abstimmungen bzw. Wahlen durchgeführt werden.
Durch Anmeldung am System wird ein Mitglied als anwesend gezählt. Dies gilt unabhängig von seiner weiteren Anwesenheit im System selber, da nicht mit protokolliert wird, wie sich das Mitglied auf der Versammlung verhält.
Innerhalb der ersten Woche kann jedes Mitglied Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zur Diskussion bringen. Die Abstimmung darüber findet in der zweiten Woche statt.
Die zur Abstimmungen stehenden Anträge und Satzungsänderungen können durch die Mitglieder des Vereins über den Zeitraum von zwei Wochen diskutiert werden. Innerhalb dieser Zeit kann die Abstimmung jederzeit vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Abstimmung geschlossen. Anträge, die die Zusammensetzung des Vorstands betreffen, werden ausschließlich in der ersten Woche behandelt.
Der Jahresbericht des Vorstands und der Berichtes der Rechnungsprüfung werden vorab veröffentlicht und bei der Versammlung prominent verlinkt.
Die Entlastung des Vorstands findet in der ersten Woche der Versammlung statt, da ihre Ergebnisse sich auf die Wahl des neuen Vorstands auswirken können.
Innerhalb der ersten Woche der Versammlung kann jedes Mitglied Kandidaten für die zur Wahl stehenden Vorstandsposten sowie die Rechnungsprüfer vorschlagen. Die Vorschläge werden dann in der zweiten Woche zur Abstimmung freigegeben.
Nach Ende des Abstimmungszeitraums werden die Ergebnisse bis 8 Uhr des Folgetages bekannt gegeben.
Nach dem Ende der Versammlung haben alle Mitglieder das Recht, innerhalb einer Woche ein Veto einzulegen. Sollte der Inhalt des Vetos nicht zur Zufriedenheit des Einsprechenden geklärt werden, wird unverzüglich durch den Vorstand eine physische Versammlung einberufen.